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Ab dem 1. November 2024 steht für Gründungen und Unternehmensnachfolgen ein neues Förderangebot zur Verfügung: der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Die Zinsen sollen besonders günstig ausfallen und es müssen keine Sicherheiten gestellt werden.

Das Förderangebot soll Zugang zu Finanzierungsmitteln und gleichzeitig maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken ermöglichen. Die Hausbanken – und das ist das Besondere – werden durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Gefördert werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen.
  • Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens
  • mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro
  • zu besonders günstigen Zinsen.
  • Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
  • Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Antragstellung und Zuständigkeiten:

Die Beantragung des Kredits für das Vorhaben erfolgt zunächst bei der Hausbank. Diese stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt, so die Informationen des BMF.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 30.10.2024