Keine Bankgebühr für Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern, entschied das OLG Frankfurt am Main.
Eine Bank darf kein gesondertes Entgelt für das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 14.12.2022 (Az. 17 U 132/21) eine Bank verurteilt, die Verwendung einer Klausel, mit der 100 Euro für die Errechnung verlangt wurden, zu unterlassen.
Danach waren private Darlehenskunden verpflichtet gewesen, eine Pauschale von 100 Euro zu zahlen, wenn die Bank für sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens errechnen sollte.
Die Klausel sei unwirksam, entschied das OLG. Sie sei mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung nicht vereinbar und benachteilige die Kunden unangemessen. Die Bank sei nebenvertraglich verpflichtet, den Darlehensnehmer über die Höhe einer Vorfälligkeitsentscheidung bei vorzeitiger Rückführung zu informieren. Sie könne die Entschädigung mithilfe eines Computerprogramms ohne großen Aufwand errechnen.
(OLG Ffm. / STB Web)
Artikel vom 20.12.2022