Änderungen am geplanten Jahressteuergesetz
Mit zahlreichen Änderungen wie der Streichung des im Regierungsentwurf vorgesehenen Mobilitätsbudgets hat der Finanzausschuss am 16. Oktober das Jahressteuergesetz 2024 gebilligt. Auch die vorgesehene Umsatzsteuerbefreiung bei Sportveranstaltungen entfällt.
Die ursprünglich geplante Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht für Bildungseinrichtungen wie private Musikschulen und im Vereinssport wird ebenfalls so nicht kommen. Bei den Bildungseinrichtungen will man sich darauf beschränken, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen kommen soll. Die Umsatzsteuerbefreiung des (Vereins-)Sports soll ersatzlos gestrichen werden.
Verbesserungen enthält der Gesetzentwurf bei der steuerlichen Förderung der Kinderbetreuung. Künftig sollen demnach 80 Prozent der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern als Sonderausgaben berücksichtigt werden, maximal 4.800 Euro. Bisher galt hier eine Regel von zwei Dritteln mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro.
Verluste aus Termingeschäften sollen künftig uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar sein. Entlastet werden außerdem Kleinunternehmer: Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer werden erhöht. Sie müssen auch keine E-Rechnung stellen.
Zum nun gestrichenen Mobilitätsbudget wurde erklärt, dass man weiter an dem Ziel festhalte, Vereinfachungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben in diesem Bereich zu erreichen.
Über die Debatte im Finanzausschuss berichten die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags hier ausführlich.
(hib / STB Web)
Artikel vom 16.10.2024